Was tun, wenn das iPad kaputt ist?


Fragen und Antworten zur 1-zu-1 Ausstattung

Warum ein iPad?

Für die gestellten Anforderungen wird ein Gerät benötigt, das mobil und leicht ist, damit man das Werkzeug dort hat, wo man lernt. Insofern würden sich also Notebook, Tablet-PC und Smartphone als mögliche Hardware qualifizieren.

Der Bildschirm sollte so groß  sein, dass auch ganze DIN A4 Seiten noch lesbar sind. So können auch z. B. Arbeitsblätter mit Text und Bild oder Mindmaps übersichtlich erstellt werden. Dies spricht, neben noch anderen Gründen, gegen eine „Bring your own Device“-

Lösung via Smartphone.

Damit dieser digitale Lernbegleiter mindestens vier Jahre zuverlässig funktioniert, die täglichen Transporte in der Schultasche verträgt sowie auch noch nach Jahren eine ausreichende Akkuleistung hat, entfallen bestimmte sehr preiswerte Geräte. Damit das Gerät schnell einsatzbereit ist, muss es als Speichermedium eine SSD und einen leistungsfähigen Prozessor haben. Notebooks, die diese Anforderungen erfüllen (Ultrabooks aus dem Businessbereich), verursachen hohe Anschaffungskosten. Damit bleiben nur noch Tablets guter Qualität als mögliche Arbeitsgeräte. Bei dieser Geräteklasse ist es zudem besonders einfach, Medien unterschiedlicher Art (Bild, Video und Audio) zu erstellen. Da die Endgeräte in mehreren Jahrgangsstufen genutzt werden, sollte sichergestellt sein, dass Tablets der letzten vier bis fünf Jahre mit der gleichen Version des Betriebssystems betrieben werden können, damit Lehrkräfte und Schüler*innen in unterschiedlichen Jahrgängen die gleichen Oberflächen und Funktionen haben. Dies ist bei Androidgeräten, zumindest bis jetzt, nicht gegeben, bei iPads schon.

Zusammengefasst wurden folgende Kriterien bei der Auswahl des iPad als mobilem Endgerät für die Koffersätze (Klassen 1 – 6) und die 1-zu-1-Ausstattung (Klassen 7 – 10) zugrunde gelegt.

 

Handhabung

Verglichen mit Notebooks ist das iPad für Schüler*innen der Primarstufe und der Sek I wesentlich schülergerechter. Mit seinem Gewicht und seiner Größe kann das iPad ohne Probleme in der Schultasche transportiert werden. Es wiegt nicht mehr als ein Schulbuch. Auf dem Tisch findet es problemlos Platz.

Einsatzbereit

Das iPad bedarf nur Sekunden, um voll einsatzbereit zu sein. Ein Knopfdruck genügt und alle Programme und Funktionen sind verfügbar. Es entfällt das zeitraubende booten wie bei einem Windows-Gerät.

Einfache, selbsterklärende Technik

Die intuitive Nutzung ist ein großes Plus für den Schulalltag. Schulungen und Erklärungen erübrigen sich. So werden auch bei unsicheren Schüler*innen schnell Ängste und Vorbehalte abgebaut.

Komplettlösung

Das iPad vereint viele Funktionalitäten, wie eine Kamera, ein Mikrofon, GPS, Internet, etc. Dies in einem Gerät, das flexibel und mobil nutzbar ist. Viele Funktionen, die auch in Notebooks enthalten sind, werden allerdings erst durch die Mobilität sinnvoll und schulisch nutzbar.

Akkuleistung

Das iPad (und dies sind keine Herstellerangaben, sondern Erfahrungen aus der aktuellen Nutzung im Schulalltag) läuft im Akkubetrieb gut und gerne 6 – 8 Stunden bei Nutzung. Problemlos wird es also einen Schultag schaffen, wenn die Schüler*innen es abends wieder aufladen.

Freie Wahl des Lernortes

Der Begriff 'mobiles Lernen' wird durch Tablet-Computer neu definiert. So kann das iPad überall mitgenommen und eingesetzt werden. Das Loslösen vom starren Lernen in einem Raum wird hiermit deutlich vereinfacht.

Präsentation der Arbeitsergebnisse

Durch die AppleTV-Technologie ist es kinderleicht Arbeitsergebnisse über TV, Beamer sowie die digitalen Tafeln zu präsentieren. Es ist kein mühsames Anschließen von Kabeln mehr nötig.

Zukunftsorientiert

Durch die ständige Entwicklung neuer Apps sind Tablets bereits heute für die Zukunft gerüstet. Auch im Buch- und Musikbereich ist das iPad führend. So wird es sicherlich nicht mehr lange dauern, bis Schulbücher auf dem iPad verfügbar sein werden.

Einbindung ins Mobile Device Management (MDM) der jeweiligen Schule möglich

Ein MDM ermöglicht eine zentrale Administration, wodurch das schulische Gerätemanagement in vertretbarem Rahmen bleibt. Man ist so in der Lage, die Geräte zu konfigurieren, ohne sie dazu in die Hand nehmen zu müssen. Zudem gewährt Apple für die zentral administrierten Geräte einen Rabatt in Höhe von 50 v.H. auf die Preise der Apps (für die schulische Nutzung). 

Die schulische WLAN-Verbindung sowie die Apps werden über das MDM automatisch zur Verfügung gestellt bzw. an die iPads verteilt. Die Lehrkräfte haben über das MDM die Möglichkeit je nach Unterrichtssituation die Nutzung des iPads auf bestimmte Funktionen einzuschränken und auch z.B. die Internetverbindung abzuschalten.

 

Daher sind wir gemeinsam mit den Schulen der Meinung, dass ein iPad den Anforderungen,

die wir stellen, am besten entspricht.


Ich habe schon ein Tablet. Kann ich mein vorhandenes Tablet benutzen?

Erfahrungen anderer Schulen zeigen, dass alle Schüler*innen der Klasse bzw. des Jahrgangs das gleiche Gerät haben sollten. Andernfalls gibt es leicht Kompatibilitätsprobleme bei Software, die den Unterrichtsfluss deutlich behindern. Verhindert werden sollten ebenfalls unangenehme und schädliche Nebeneffekte, wie soziale Stigmatisierungen, die durch unterschiedliche Preisklassen oder Images der Geräte entstehen könnten.

 

Einheitliche Geräte bieten zudem die Möglichkeit einer zentralen Administration, wodurch das schulische Gerätemanagement in vertretbarem Rahmen bleibt. Man ist so in der Lage, die Geräte zu konfigurieren, ohne sie dazu in die Hand nehmen zu müssen. Durch eine Vorkonfiguration könnten sich die Geräte beim ersten Einschalten mit dem voreingestellten WLAN verbinden und sich die zugeordneten Profile und Apps vom MDM-System (Mobile Device Management) herunterladen.

 

Ferner gibt es ein Programm, um Volumenlizenzen (VPP) zu verwenden. Damit können zentral Schul-Lizenzen gekauft und auf die Geräte verteilt werden. Werden die Lizenzen nicht mehr auf einem Gerät benötigt, können sie auf einem anderen Gerät installiert werden. Wird z. B. eine App nur in einem bestimmten Jahrgang benötigt, so kann sie von Jahrgang zu Jahrgang weitergegeben werden und muss nicht neu gekauft werden.

 

Da Geräte und Benutzer auf den Geräten mit einer MDM Lösung verwaltet werden, braucht

der einzelne Schüler bzw. die einzelne Schülerin keine eigene Apple-ID.

 

Ob und inwieweit eine Einbindung von Geräten möglich sein wird, die Sie im Rahmen des Distanzlernens bereits angeschafft haben, ist in Klärung. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass –  sofern eine Einbindung möglich sein sollte – diese Einbindung aufgrund der obenstehenden Ausführungen nur für die Geräte möglich sein wird, die die Gerätespezifikationen ausweisen, die auch die Geräte, die im Shop erworben werden können, haben: Apple iPad (2020), 10,2“, 128 GB WiFi. Zudem wären die für die Einbindung entstehenden Kosten von den jeweiligen Eltern zu tragen.

 

 

Sollte im Rahmen des Distanzlernens bereits ein iPad oder iPadAir angeschafft worden sein, so kann dieses – auf Kosten der jeweiligen Erziehungsberechtigten –  eingebunden werden, sofern es folgende Spezifikationen erfüllt:

  • mindestens 64 GB WIFI
  • iPad mindestens der 9. Generation

Diese Spezifikationen ergeben sich aus den Erfordernissen im Schulbetrieb (siehe obenstehende Ausführungen), sowie auch unter Berücksichtigung der Zeit, in der Apple für diese Geräte voraussichtlich noch einen entsprechenden Support/Updates etc. anbietet.

 

Die Einbindung der Geräte erfolgt durch einen Apple education-Partner. Ausgehend von dem aktuellen Angebot der Firma (basierend auf der Annahme, dass mindestens 20 Geräte eingebunden werden müssen) ist von einem Betrag von ca. 60 €/Gerät auszugehen.

 

Auf der Seite der Stadt Gütersloh finden Sie in Kürze ein Formular, mit dem Sie eine entsprechende Rückmeldung an die Stadt Gütersloh geben können. Auf dieses Formular können Sie zugreifen, nachdem Sie Ihr Einverständnis für die Nutzungsbedingungen erteilt haben. Wir werden die Rückmeldungen je Schulstandort während des jeweiligen Bestellfensters sammeln und die Daten dann gesammelt an den Anbieter weiterleiten. Die betreffenden Eltern werden dann über die weiteren Schritte informiert.


Wie und wo kann ich das iPad kaufen?

Damit eine Einbindung des iPads in das MDM der jeweiligen Schule erfolgen kann, benötigen die iPads eine sogenannte DEP-Nummer (Apple Device Enrollment Program (DEP)). Diese Geräte können nicht im stationären Handel erworben werden, sondern ausschließlich bei apple-education-Partnern. Die Stadt Gütersloh hat mit den appleeducation- Partnern in Deutschland Kontakt aufgenommen bezüglich der Erstellung eines Shops, in dem Sie als Eltern dann die iPads für die Kinder bestellen können. Wichtig war uns hierbei jeweils, dass nicht nur das iPad, sondern auch Zubehör wie z.B. Hülle, Pen etc. sowie Garantieerweiterungen angeboten werden können und auch eine Finanzierungsmöglichkeit und nicht nur der Sofortkauf geboten wird.

 

Zwei dieser Anbieter haben sich bereit erklärt, einen entsprechenden Shop zu erstellen, in

dem dann von Ihnen als Eltern entsprechend ein Endgerät für Ihr Kind bestellt werden kann.

Dies sind die Anbieter GfdB und Cancom.

 

Um die technische Einbindung in das schulische System möglichst unproblematisch sicherzustellen, ist es erforderlich, dass sich die Schulen jeweils für einen Shop-Anbieter entscheiden, aus dem dann die Eltern die iPads für Ihre Kinder bestellen können. Dies haben bzw. werden die schulischen Gremien in nächster Zeit entscheiden.

 

Nach der Auswahlentscheidung der Schulen werden die Anbieter dann für die betreffenden

Schulen jeweils einen Shop freigeben.

 

Bevor Sie als Eltern auf die jeweiligen Shops zugreifen können, wird auf der Homepage der

Stadt Gütersloh eine Abfrage vorgeschaltet, auf der Sie zunächst ihr Einverständnis mit den

Nutzungsbedingungen für den schulischen Bereich erklären müssen. Dies bedeutet u.a.

dass die Lehrkräfte bzw. unsere Schul-IT und/oder der beauftragte IT-Dienstleister grundsätzlich folgende Möglichkeiten eingeräumt werden:

- Orten des Gerätes und den Standort einsehen

- Gerät in den „Verloren Modus“ setzen (Gerät sperren, Nachricht anzeigen und Ton abspielen)

- Gerät updaten

- selbstinstallierte Apps sehen (keine erstellten Daten!)

- verwaltete Apps installieren/deinstallieren (also Apps, die zentral von der Schule, der

Schul-IT der Stadt Gütersloh oder dem beauftragten Dienstleister installiert wurden)

- Zeitpunkt einsehen, wann das Gerät zuletzt im Internet war

- Passwort zurücksetzen

- Bluetooth aktivieren/deaktivieren

- neu starten / herunterfahren des Gerätes

- zurücksetzen

- öffentliche IP einsehen

- Hintergrundbild setzen/ändern

- Systemfunktionen aktivieren/deaktivieren (z.B. Kamera, iCloud Synchronisierung, Schlüssel-bund, Einschränken von Mail, Kontakte, Kalender, iTunes Store, installieren/deinstallieren von Apps, etc.). Es handelt sich hier nur um die Möglichkeit im Rahmen der schulischen Nutzung die Systemfunktionen entsprechend zu aktivieren oder zu deaktivieren. Beispiel Kamera: die Funktion, ob die Kamera genutzt werden kann, kann während der schulischen Nutzung aktiviert oder deaktiviert werden, es kann nicht die Kamera direkt ein- oder ausgeschaltet werden.

 

Diese Funktionen werden natürlich nur von den Lehrkräften und/oder der IT bzw. dem

beauftragten Dienstleister genutzt, wenn dieses erforderlich wird. Eine gesonderte

Einverständniserklärung zur Durchführung der Funktionen ist dann nicht mehr erforderlich.

 

Erst nach Bestätigung des Einverständnisses mit den Nutzungsbedingungen wird dann für

Sie ein Zugriff auf den jeweiligen Shop möglich sein. Die Einverständniserklärungen werden

entsprechend abgespeichert.

 

Die Anlieferung der bestellten iPads inkl. des ggf. von Ihnen mitbestellten Zubehörs (z.B.

Tastatur, Pen) erfolgt dann an die jeweilige Schule, so dass die Erstinbetriebnahme direkt im

Unterricht in der Schule erfolgen kann. So loggen sich die iPads auch bei Erstinbetriebnahme direkt in das schulische WLAN ein.


Was kostet das iPad?

Dies ist abhängig vom gewählten Shop, dem gewählten Zubehör, den gewählten Erweiterungen hinsichtlich z.B. der Garantieleistungen sowie der gewählten Zahlungsvariante (Sofortkauf oder Finanzierung über den Shopanbieter).


Benötigt unser Kind auch einen Stift für das iPad oder eine Tastatur?

Das Schreiben auf dem iPad ist mit einem Stift oder auch einer Tastatur einfacher. Sie haben z.B. über die Shops die Möglichkeit einen Stift zu kaufen. Sie können den Stift aber natürlich auch anderweitig erwerben oder eine Tastatur kaufen. Sprechen Sie hierzu auch gern die Schulen an, ob und was als erforderlich/sinnvoll angesehen wird.


Ist das iPad über die Schule versichert?

Es erfolgt keine Versicherung der Geräte über die Schule. Jedes Elternhaus ist selbst

verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz des Gerätes.


Was ist, wenn ich mir die Anschaffung des Gerätes nicht leisten kann?

  • bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz NRW oder Kinderzuschlag

Für Schüler*innen, deren Familien sich die Anschaffung eines digitalen Endgerätes als

individuelle Ausstattung nicht leisten können, werden die Aufwendungen durch die Stadt

Gütersloh bzw. durch vorrangige Dritte getragen.

 

Eine Nichtleistungsfähigkeit wird angenommen bei Familien, die Leistungen nach dem SGB

II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz NRW oder Kinderzuschlag erhalten.Wenn Sie eine der o.g. Leistungen beziehen, dann füllen Sie bitte den Vordruck „Antrag auf Bereitstellung (Leihe) eines Endgerätes aufgrund Leistungsbezug“ aus. Den Vordruck finden Sie im Schulportal auf der Homepage der Stadt Gütersloh. Senden Sie den ausgefüllten Antrag dann bitte mit den erforderlichen Nachweisen an die Stadt Gütersloh, FB 40. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie dann eine Rückmeldung. Wenn die Kriterien vorliegen, dann erhält Ihr Kind ein entsprechendes Gerät zur Leihe über die Stadt Gütersloh. Eine Ausgabe der Geräte erfolgt dann in der Schule – gemeinsam mit den Geräten, die die Eltern über den Shop für ihre Kinder bestellt haben.

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  • ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz NRW oder Kinderzuschlag

Wenn Sie keine der o.g. Leistungen beziehen, sich die Anschaffung eines digitalen Endgerätes zurzeit aber trotzdem nicht leisten können, dann füllen Sie bitte den Vordruck „Antrag auf Bereitstellung (Leihe) eines Endgerätes ohne Leistungsbezug“ aus. Den Vordruck finden Sie ebenfalls im Schulportal auf der Homepage der Stadt Gütersloh.

Reichen Sie diesen ausgefüllten Antrag dann bitte direkt bei der jeweiligen Schule (Schulleitung) ein. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie dann eine Rückmeldung. Wenn Ihrem Antrag zugestimmt wird, dann erhält Ihr Kind ein entsprechendes Gerät zur Leihe über die jeweilige Schule. Eine Ausgabe der Geräte erfolgt dann ebenfalls in der Schule – gemeinsam mit den Geräten, die die Eltern über den Shop für ihre Kinder bestellt haben.

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Welche Vorkehrungen gibt es im Hinblick auf mögliche Tablet-Diebstähle?

Da das iPad im Eigentum der jeweiligen Schülerin/des jeweiligen Schülers steht, ist es in der Verantwortung jedes Einzelnen, auf das Gerät aufzupassen. Da die Geräte jedoch zentral verwaltet werden, kann im Falle eines Verlustes das Gerät gesperrt und/oder komplett gelöscht werden. Das Gerät wird dadurch für einen möglichen Dieb wertlos. Im Falle eines Verlustes melden Sie sich daher bitte umgehend bei Ihrer Schule, damit von dort eine Sperrung/Löschung veranlasst werden kann.


Kann die Anschaffung und Nutzung eines iPads verweigert werden?

Die Einführung des iPads als Lern- und Arbeitsinstrument wird schrittweise ab Klasse 1 begonnen. Ab Klasse 7 sollen die digitalen Endgeräte den Unterricht weitergehender unterstützen als in den Klassen 1 bis 6. Damit Ihre Kinder erfolgreich lernen können ist es wichtig, dass dann jedem Kind ein Gerät zur Verfügung steht. Der Einsatz des iPads kann hier mit dem Einsatz eines Taschenrechners verglichen werden: Der Einsatz ist eigentlich nur sinnvoll, wenn, wie bei dem jetzigen Taschenrechner, alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe dieses haben.

 

Trotzdem können Eltern zurzeit rechtlich nicht verpflichtet werden, ein digitales Endgerät für

Ihr Kind anzuschaffen und die Anschaffung und Nutzung eines iPads verweigern. In diesem

Fall muss dann für Ihr Kind eine andere Lösung gefunden werden. Es wird jedenfalls nicht dazu führen, dass die komplette Klasse auf die Nutzung des iPads verzichten muss oder aber die Stadt die Kosten für die Anschaffung des Gerätes für diese Schülerin/ diesen Schüler übernimmt.


Welcher Schutz der Geräte ist sinnvoll?

Erfahrungswerte zeigen, dass das iPad unbedingt durch eine qualitative Hülle geschützt werden sollte, um es vor Schäden zu schützen. Daher werden die Endgeräte im Shop jeweils mit einer entsprechenden Hülle angeboten Eine Schutzfolie für das Display ist sicher eine gute Ergänzung zur Schutzhülle.


Brauchen die Kinder trotzdem noch Bücher?

Die Schulbuchverlage veröffentlichen sukzessive ihre Bücher mit gleichzeitiger digitaler Version, die im Kaufpreis integriert ist. Somit wird sich sicherlich in den nächsten Jahren die Zahl der mitzubringenden Bücher vermindern. In welchem Umfang dies möglich und sinnvoll ist, bleibt abzuwarten.


Wird der Unterricht nur noch auf den iPads stattfinden?

Nein, der Unterricht wird nicht nur noch auf den iPads stattfinden. Den Umfang bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern. Gerade im Sinne der Verbesserung der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz verschiedener Medien wünschenswert. Auch die zwischenmenschlichen Beziehungen bleiben natürlich wichtig. Das iPad wird weder die Lehrkraft noch die Lerninhalte ersetzen. Die Lehrkräfte wurden und werden auch weiterhin geschult, die richtige pädagogische Auswahl der technischen Möglichkeiten zu treffen.


Schreiben die Schüler/innen dann immer noch genug?

Das handschriftliche Schreiben wird – soweit absehbar – sicher die vorherrschende Schreibform bleiben. Wie im „wirklichen Leben“ werden sich das maschinen- und das handschriftliche Schreiben ergänzen – übrigens auch nach individuellen Präferenzen. Ggfs. können mit der Touch-Funktion der Pads handschriftliche Einträge mit dem Stift auf dem iPad gemacht werden.


Ist eine digitale Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülern und Schülerinnen möglich?

Nach Absprache innerhalb der Lerngruppe ist dies durchaus möglich. Die außerunterrichtliche mediale Kommunikation sollte jedoch in jedem Fall die üblichen schulischen Fristen und Arbeitszeiten berücksichtigen.


Kann ich das Gerät auch privat zu Hause nutzen?

Durch den Kauf wird das mobile Endgerät Eigentum der Schüler*innen beziehungsweise ihrer Eltern (bei Einmalzahlung sofort, bei ratenweiser Zahlung mit der letzten Rate), auch wenn es im Rahmen der bestimmten, von der Schule definierten Einschränkungen unterliegt.

 

Das iPad soll in erster Linie ein Arbeitsgerät für die Schule sein, das morgens ausreichend geladen zum Unterricht mitzubringen ist. Darüber hinaus kann es privat genutzt werden, solange der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird (z. B. freier Speicherplatz).

 

Im Übrigen können Sie als Eltern auch für den häuslichen Umgang mit dem iPad in der Freizeit Einschränkungen festlegen (z.B. Beschränkungen auf bestimmte Anwendungen oder Nutzungszeiten).


Wie werden die Geräte administriert?

Bei der großen Anzahl von Geräten kann dies nur über eine professionelle Managementlösung erfolgen (Mobile Device Management, MDM). Schon vor Auslieferung der Geräte an die Schüler*innen werden die Geräte bei der MDM-Lösung registriert und so bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet.

 

Damit die zukünftige Verwaltung und Versorgung der iPads mit Updates und Software möglich ist und für die Verwendung von Steuerungssoftware im Unterricht und ggf. in Prüfungssituationen, müssen sie in den „supervised mode“ gesetzt werden. Die Geräte holen sich dann bei Verbindung mit dem Internet Software und Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind.  Über Profile können die Geräte jahrgangsweise so eingestellt werden, wie es am sinnvollsten ist.


Wie wird verhindert, dass die Schüler im Unterricht unbemerkt im Internet surfen oder Apps und Dienste nutzen, die nicht für die schulische Nutzung vorgesehen sind?

Durch die schulische Steuerungssoftware kann die Nutzung der iPads für die Unterrichtszeiten auf bestimmte Anwendungen beschränkt werden. Zudem kann über das MDM-Profil festgelegt werden, welche Apps während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen. Die Lehrkraft kann die zu benutzenden Programme temporär einschränken, das Internet freigeben oder sperren und selbstverständlich den Unterricht auch ohne iPad erteilen.


Ist Inklusion auch mit iPads möglich?

Die multimedialen Eigenschaften des iPads bieten vielfältige Möglichkeiten, um individuelle Förderung besser zu ermöglichen. So kann durch die guten Vergrößerungsmöglichkeiten der Tablets eine Sehschwäche kompensiert werden. Ferner kann durch die Tonwiedergabe in eigener Lautstärke eine Hör- und/oder Sehschwäche aufgefangen werden.


Gibt es Schulungen für die Lehrkräfte?

Der Einsatz des Tablets im Unterricht erfordert vielfältige, fachbezogene Fortbildungen für Lehrkräfte. Die Lehrkräfte wurden und werden auch weiterhin geschult, die richtige pädagogische Auswahl der technischen Möglichkeiten zu treffen. Die Schulung der Lehrkräfte liegt in der Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Wie kann ich zuhause auf den Medienkonsum meines Kindes steuernd einwirken?

Pädagogisch ist es sicherlich am sinnvollsten gemeinsam über die Mediennutzung ihres Kindes zu reden, um gemeinsam auch zu Hause tragbare Nutzungszeiten und Nutzungsarten zu entwickeln. Die Verabredung von medienfreien Zeiten ist hierbei sicherlich sinnvoll. Wenn Sie die Mediennutzung zeitlich kontrollieren wollen, können Sie auf den heimischen Routern (Geräte, die den Internetzugang ermöglichen, wie z.B. einer Fritzbox) einstellen, welches Gerät in welchem Zeitraum Zugang zum Internet erhält. Ferner kann zusätzlich festgelegt werden, ob der Zugang durch einen Filter kontrolliert werden soll. Der Zugang kann sogar auf eine Liste von einzelnen Internetseiten begrenzt werden.